Aufgabe:
Der Mandant war als Zuschlagsempfänger für die Lieferung und bauliche Installation von Geräten in einem Pflegeheim vorgesehen. Die Zuschlagsentscheidung wurde von einem Konkurrenten wegen behaupteter mangelhafter Erfüllung der technischen Ausschreibungsbedingungen sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Mandanten angefochten.
Lösung:
Die Ausschreibungs- und Gesetzeskonformität des Angebots des Mandanten wurde in einem Schriftsatz detailliert nachgewiesen. Darüber hinaus wurde die mangelnde Antragslegitimation des Antragstellers (keine technische Leistungsfähigkeit mangels technischem Personal, betriebswirtschaftlich unplausibler Unterpreis in verlesenem Options-Teilpreis) aufgezeigt.