Aufgabe:
Der Mandant erhielt in einem Vergabeverfahren als Bestbieter die Zuschlagsentscheidung für die Durchführung einer Imagekampagne. Diese Zuschlagsentscheidung wurde von einem Konkurrenten aus mehreren Gründen angefochten.
Lösung:
Nach intensiver Erörterung des Vergabeverfahrens wurde der Mandant im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekontrollbehörde (Bundesvergabeamt) durch Schriftsätze sowie in der Verhandlung vertreten. Das Bundesvergabeamt wies letztlich den Antrag des Konkurrenten ab, worauf der Auftraggeber dem Mandanten den Auftrag erteilte.