Aufgabe:
Mehrere Einheitspreise im Angebot des Mandanten wurden vom Auftraggeber im Zuge der vertieften Angebotsprüfung wegen diverser Kalkulationsannahmen des Mandanten hinterfragt.
Lösung:
Die betriebswirtschaftliche und technische Plausibilität der Preiskalkulation sowie die Übereinstimmung mit den Ausschreibungsbedingungen wurden detailliert im Sinne der Bestimmungen des BVergG erläutert, und zwar zunächst in einer schriftlichen Stellungnahme und dann im direkten Aufklärungsgespräch mit einer Kommission des Auftraggebers. Das Angebot wurde schließlich als ordnungsgemäß kalkuliert akzeptiert und beauftragt.