Aufgabe:
Ein Architekturbüro wurde mit der Architekturplanung für ein neues Ringstraßenhotel beauftragt. Nach erfolgter Leistungserbringung verweigerte die Errichtungsgesellschaft die vollumfängliche Auszahlung des vereinbarten Honorars. Der von der Errichtungsgesellschaft erstellte Vertrag wies zahlreiche "Unschärfen" und Unstimmigkeiten auf.
Lösung:
Die ZT-GmbH wurde in langwierigen Verhandlungen mit der Errichtungsgesellschaft und mittels gutachterlichen Stellungnahmen unterstützt. Letztlich wurden im Konsens ein fachtechnischer und ein rechtlicher Schlichter bestellt. Der "Schlichtungsvorschlag", der der ZT-GmbH weitgehend das aushaftende Honorar zusprach, wurde in beiderseitigem Einvernehmen angenommen.